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Betriebsdichtheit von Über- & Unterdruckabgasanlagen

Überprüfung zum Schutz Ihres Lebens und Eigenheims

Durch Abgasanlagen werden die Abgase Ihrer Feuerstätte, welche für den Menschen gefährliche Substanzen wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Stickstoffoxide enthalten, über das Dach ins Freie geführt.

Bei den regelmäßigen Kehrarbeiten können Undichtheiten meist nicht festgestellt werden, da das Innere der Abgasanlage zum Großteil nur mit ganz speziellen lnspektionskameras eingesehen werden kann. Der Rauchfangkehrer kann zumeist nicht alle Räume betreten, durch welche die Abgasanlage führt.

Bereits durch kleine Risse und Öffnungen in der Rohrsäule der Abgasanlage können Abgase in Wohnräume gelangen und unter anderem zur Brandursache werden. Weiters kann es dadurch zu Versottungen (Durchnässung des Mauerwerks) mit darauffolgenden Bauschäden kommen.

  • Unterdruckabgasanlagen - alle 10 Jahre und

  • Überdruckabgasanlagen - alle 5 Jahre (Gas u. Öl- Brennwert- Feuerstätten)

vorgeschrieben.

Auch sind Abgasanlagen

  • Vor der erstmaligen Inbetriebnahme

  • bei Neuerrichtung einer Anschlussstelle oder einer Reinigungsöffnung

  • im Gebrechensfall (zb. nach Rauchfangbrand)

  • nach Sanierung oder wesentlichen Änderung der Abgasanlage

  • nach dem Anschluss einer neu errichteten oder wesentlich geänderten Feuerstätte

unbedingt nach ÖNORM B8201 auf Betriebsdichtheit zu überprüfen.

Zum Schutz Ihrer Gesundheit, überprüfen wir mit speziellen Dichtheitsprüfgeräten und lnspektionskameras, ob Ihre Abgasanlage betriebsdicht ist. Bei einem negativen Messergebnis beraten wir Sie gerne und neutral über optimale Sanierungsmaßnahmen für einen sicheren Betrieb Ihrer Abgasanlage.

Ihre Vorteile:

  • optimale Funktion (Zug) Ihrer Feuerstätte durch dichte Abgasanlagen

  • Verhinderung von gesundheitsschädlichem Abgasaustritt in Ihre Wohnräume

  • Verhinderung von Feuchteschäden

  • Senkung der Brandgefahr insbesondere in Zwischendecken

Richard Krimascek

Öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer in Niederösterreich für das Kehrgebiet 13

Friedrich Rückertgasse 5, 2380 Perchtoldsdorf

Bürozeiten:
Montag bis Freitag
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Telefon Büro:
01 869 22 37
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E-Mail:
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