Betriebsdichtheit von Über- & Unterdruckabgasanlagen
Überprüfung zum Schutz Ihres Lebens und Eigenheims
Durch Abgasanlagen werden die Abgase Ihrer Feuerstätte, welche für den Menschen gefährliche Substanzen wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Stickstoffoxide enthalten, über das Dach ins Freie geführt.
Bei den regelmäßigen Kehrarbeiten können Undichtheiten meist nicht festgestellt werden, da das Innere der Abgasanlage zum Großteil nur mit ganz speziellen lnspektionskameras eingesehen werden kann. Der Rauchfangkehrer kann zumeist nicht alle Räume betreten, durch welche die Abgasanlage führt.
Bereits durch kleine Risse und Öffnungen in der Rohrsäule der Abgasanlage können Abgase in Wohnräume gelangen und unter anderem zur Brandursache werden. Weiters kann es dadurch zu Versottungen (Durchnässung des Mauerwerks) mit darauffolgenden Bauschäden kommen.
Unterdruckabgasanlagen - alle 10 Jahre und
Überdruckabgasanlagen - alle 5 Jahre (Gas u. Öl- Brennwert- Feuerstätten)
Auch sind Abgasanlagen
Vor der erstmaligen Inbetriebnahme
bei Neuerrichtung einer Anschlussstelle oder einer Reinigungsöffnung
im Gebrechensfall (zb. nach Rauchfangbrand)
nach Sanierung oder wesentlichen Änderung der Abgasanlage
nach dem Anschluss einer neu errichteten oder wesentlich geänderten Feuerstätte
unbedingt nach ÖNORM B8201 auf Betriebsdichtheit zu überprüfen.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit, überprüfen wir mit speziellen Dichtheitsprüfgeräten und lnspektionskameras, ob Ihre Abgasanlage betriebsdicht ist. Bei einem negativen Messergebnis beraten wir Sie gerne und neutral über optimale Sanierungsmaßnahmen für einen sicheren Betrieb Ihrer Abgasanlage.