Datenschutz

Datenschutzerklärung

Erklärung zur Informationspflicht Datenschutz der Rauchfangkehrerbetriebe unseres Bundeslandes Niederösterreich

Werte EigentümerInnen, Hausverwaltungen und Verfügungsberechtigte von Immobilien!

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist unseren Rauchfangkehrerbetrieb ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).
In den folgenden Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen der Tätigkeiten meines Rauchfangkehrerbetriebes:

Mein Rauchfangkehrerbetrieb verarbeitet grundsätzlich (ohne zusätzliche Einwilligung durch Sie) folgende Datenarten von Ihnen:

⇒ Vorname
⇒ Nachname
⇒ Telefon- und Faxnummer
⇒ E-Mailadresse
⇒ Anschrift
⇒ INAN/BIC
⇒ UID-Nummer (nur bei Betrieben)

zum Zwecke der Kommunikation, Bearbeitung und Verrechnung

⇒ Im Rahmen seiner Kehr- und Prüftätigkeiten,
⇒ für Meldungen an Behörden bzw.
⇒ zur Erfüllung seiner sonstigen Verpflichtungen entsprechend der geltenden Landesgesetze und
⇒ zur Erfüllung der von Ihnen beauftragten Gunstarbeiten

Folgende Daten werden an folgende Empfänger übermittelt:

Daten

Datenempfänger / Empfängerkategorie

Empfängerland

Adressdaten

Behörden / Gemeinden

Österreich

Adressdaten, UID-Nr, Bankdaten

Dienstleister der Steuerlegung

Österreich

Alle Daten s.o.

Programmanbieter Rauchfangkehrersoftware

Österreich

Alle Daten s.o.

Dienstleister der IT-Betreuung

Österreich

Name, Bankdaten

Bankinstitute

Österreich

Name, Bankdaten

Post

Österreich

Telefon, E-Mail, Adressdaten

Anbieter von Kommunikationsdiensten

Österreich

Zum Zwecke der Qualitätssicherung (siehe bitte www.rauchfangkehrer-zert.at), kann Ihr Name im Rahmen der Erfassung von Kundenrückmeldungen an den Umwelt- und Qualitätsbeauftragten des gemeinsamen Managementsystems, die EFG Umwelt- und Klimawerkstatt GmbH in Wien vereinzelt weitergeleitet werden.

Die Aufbewahrungsdauer der Unterlagen, in denen oben genannte Daten enthalten sind, entnehmen Sie bitte folgender Liste Lösch- und Aufbewahrungsfristen:

Datenarten / Dokument

Aufbewahrungs- bzw. Löschfrist

Grundlage

Unterlagen Feuerbeschau

10 Jahre nach letztem Eintrag

Ergibt sich aus Durchführungsperiode lt. NÖ FG 2015

Kehrbuch (Hausakte, Überprüfungsbücheroder Hauslisten), Messungen und Benützung/Nichtbenützung der Abgasanlage)

Solange Gebäude steht

NÖ FG 2015 20 ( für jedes Gebäude hat der Rfk. Aufzeichnungen zu führen

Alle anderen Aufzeichnungen (Mängelmeldungen und sonstige Überprüfungen)

7 Jahre

gemäß Feuerwehrgesetz 2015 20 sind Aufzeichnungen zu führen (keine Angabe); Perioden bis zur nächsten Durchführung lt. NÖ Überprüfungs- und Kehrperioden VO sind kürzer 7 Jahre; BAO 132 (2), UGB (7 Jahre)

Belege des Rechnungswesens (Rechnungen, )

7 Jahre

Bundesabgabenordnung (BAO) 132 (2), Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Aufzeichnungen zu Gunstarbeiten/Nebenarbeiten

7 Jahre

Bundesabgabenordnung (BAO) 132 (2), Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Entschädigungsklagen von Kunden (Haftpflichtversicherungs-unterlagen)

3 Jahre

Allgemeiner Schadenersatz nach 1489 ABGB

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig. Wir ersuchen Sie jedoch, im Falle eines vermuteten Verstoßes sich zuerst mit meinem Rauchfangkehrerbetrieb in Verbindung zu setzen, damit wir die Thematik im Sinne einer guten Geschäftsbeziehung aufklären und lösen können.

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