Datenschutz
Datenschutzerklärung
Erklärung zur Informationspflicht Datenschutz der Rauchfangkehrerbetriebe unseres Bundeslandes Niederösterreich
Werte EigentümerInnen, Hausverwaltungen und Verfügungsberechtigte von Immobilien!
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist unseren Rauchfangkehrerbetrieb ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).
In den folgenden Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen der Tätigkeiten meines Rauchfangkehrerbetriebes:
Mein Rauchfangkehrerbetrieb verarbeitet grundsätzlich (ohne zusätzliche Einwilligung durch Sie) folgende Datenarten von Ihnen:
⇒ Vorname
⇒ Nachname
⇒ Telefon- und Faxnummer
⇒ E-Mailadresse
⇒ Anschrift
⇒ INAN/BIC
⇒ UID-Nummer (nur bei Betrieben)
zum Zwecke der Kommunikation, Bearbeitung und Verrechnung
⇒ Im Rahmen seiner Kehr- und Prüftätigkeiten,
⇒ für Meldungen an Behörden bzw.
⇒ zur Erfüllung seiner sonstigen Verpflichtungen entsprechend der geltenden Landesgesetze und
⇒ zur Erfüllung der von Ihnen beauftragten Gunstarbeiten
Folgende Daten werden an folgende Empfänger übermittelt:
Daten | Datenempfänger / Empfängerkategorie | Empfängerland |
---|---|---|
Adressdaten | Behörden / Gemeinden | Österreich |
Adressdaten, UID-Nr, Bankdaten | Dienstleister der Steuerlegung | Österreich |
Alle Daten s.o. | Programmanbieter Rauchfangkehrersoftware | Österreich |
Alle Daten s.o. | Dienstleister der IT-Betreuung | Österreich |
Name, Bankdaten | Bankinstitute | Österreich |
Name, Bankdaten | Post | Österreich |
Telefon, E-Mail, Adressdaten | Anbieter von Kommunikationsdiensten | Österreich |
Zum Zwecke der Qualitätssicherung (siehe bitte www.rauchfangkehrer-zert.at), kann Ihr Name im Rahmen der Erfassung von Kundenrückmeldungen an den Umwelt- und Qualitätsbeauftragten des gemeinsamen Managementsystems, die EFG Umwelt- und Klimawerkstatt GmbH in Wien vereinzelt weitergeleitet werden.
Die Aufbewahrungsdauer der Unterlagen, in denen oben genannte Daten enthalten sind, entnehmen Sie bitte folgender Liste Lösch- und Aufbewahrungsfristen:
Datenarten / Dokument | Aufbewahrungs- bzw. Löschfrist | Grundlage |
---|---|---|
Unterlagen Feuerbeschau | 10 Jahre nach letztem Eintrag | Ergibt sich aus Durchführungsperiode lt. NÖ FG 2015 |
Kehrbuch (Hausakte, Überprüfungsbücheroder Hauslisten), Messungen und Benützung/Nichtbenützung der Abgasanlage) | Solange Gebäude steht | NÖ FG 2015 20 ( für jedes Gebäude hat der Rfk. Aufzeichnungen zu führen |
Alle anderen Aufzeichnungen (Mängelmeldungen und sonstige Überprüfungen) | 7 Jahre | gemäß Feuerwehrgesetz 2015 20 sind Aufzeichnungen zu führen (keine Angabe); Perioden bis zur nächsten Durchführung lt. NÖ Überprüfungs- und Kehrperioden VO sind kürzer 7 Jahre; BAO 132 (2), UGB (7 Jahre) |
Belege des Rechnungswesens (Rechnungen, ) | 7 Jahre | Bundesabgabenordnung (BAO) 132 (2), Unternehmensgesetzbuch (UGB) |
Aufzeichnungen zu Gunstarbeiten/Nebenarbeiten | 7 Jahre | Bundesabgabenordnung (BAO) 132 (2), Unternehmensgesetzbuch (UGB) |
Entschädigungsklagen von Kunden (Haftpflichtversicherungs-unterlagen) | 3 Jahre | Allgemeiner Schadenersatz nach 1489 ABGB |
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig. Wir ersuchen Sie jedoch, im Falle eines vermuteten Verstoßes sich zuerst mit meinem Rauchfangkehrerbetrieb in Verbindung zu setzen, damit wir die Thematik im Sinne einer guten Geschäftsbeziehung aufklären und lösen können.