Die feuerpolizeiliche Beschau
1. Was ist die feuerpolizeiliche Beschau
Eine in regelmäßigen Abständen durchgeführte gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Bauwerke auf Brandsicherheit, Gefahrenstellen und Brandrisken, sowie der Rettungs- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten.
2. Sinn der feuerpolizeilichen Beschau
Ein nach Fertigstellung sicheres Bauwerk wird im Laufe der Zeit durch das Nutzen und Bewohnen verändert. Durch sogenannte Betriebsblindheit und Gewohnheit können daher ungewollt Sicherheitsrisken entstehen. Um diese aufzuzeigen und zu beseitigen kommt die feuerpolizeiliche Beschau in regelmäßigen Abständen in die Objekte und hilft so den Nutzern der Objekte durch Feststellung der Risken und fachkundige Beratung wiederum ein sicheres Objekt zu erhalten.
3. Rechtsgrundlagen
Die zuständigen RauchfangkehrermeisterInnen sind auf Grund des NÖ Feuerwehrgesetzes (NÖ FG) § 19 und § 20 verpflichtet die feuerpolizeiliche Beschau in regelmäßigen Abständen (alle 10 Jahre) durchzuführen. Zuständig ist jener Meister, der mit der Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 13 NÖ FG (Kehrverpflichtung) beauftragt wurde. Das bedeutet, dass ein gesonderter Auftrag der Gemeinde als Träger der örtlichen Feuerpolizei zur Durchführung nicht erforderlich ist. Der Rauchfangkehrermeister hat selbsttätig und eigenverantwortlich für die Gemeinde die feuerpolizeiliche Beschau zu planen, zu organisieren und durchzuführen.
Die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau erstreckt sich grundsätzlich auf alle Bauwerke einschließlich Nebengebäude. Bauwerke sind gemäß § 4 Z. 3 der NÖ Bauordnung 1996 alle Objekte, deren fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und die mit dem Boden kraft-schlüssig verbunden sind. Im Zuge der feuerpolizeilichen Beschau ist zu prüfen, ob Mängel vorliegen, welche die Brandsicherheit gefährden können.
Allgemeine Beispiele für häufig bei der Feuerbeschau festgestellte Mängel sind z.B.
nicht überprüfter Feuerlöscher (alle 2 Jahre, vorgeschrieben bei Garagen und Heizräumen)
Übermäßige oder unzulässige Lagerungen am Dachboden
nicht ordnungsgemäße Brennstofflagerungen bzw. sonstige Lagerungen (z.B. Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, wie z.B. Flüssiggas)
Gasleitung nicht gelb gekennzeichnet
Fehlen einer nicht brennbaren Unterlage bei Festbrennstoff Feuerstätten (Metall, Glas, Fliesen usw.)
Die regelmäßige Feuerbeschau sollte keinesfalls als lästige Behördenschikane, sondern vielmehr als entscheidende Investition in Ihre eigene Sicherheit gesehen werden, durch die auch Schäden in Millionenhöhe verhindert werden können.
Weitere Informationen im Folder Feuerbeschau für Ihre Sicherheit