schadhafte Elektroleitungen

schadhafte Elektroleitungen

Brandschutzabstände zur Feuerstätte

Brandschutzabstände zur Feuerstätte

Die feuerpolizeiliche Beschau

Unser Team kümmert sich um Ihre Sicherheit

angeräumter Dachboden

angeräumter Dachboden

Ein zentraler Aspekt in unserem breiten Leistungsspektrum wird von der Feuerbeschau verkörpert. Sie stellt sicherlich eine der wichtigsten Dienstleistungen dar, wenn es darum geht, Brände zu verhindern.

Mit der Feuerbeschau leisten die öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Ihren vier Wänden. Bei einer Feuerbeschau werden Bauwerke auf ihre Brandsicherheit geprüft, Gefahrenstellen und Brandrisiken lokalisiert sowie Rettungs- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten überprüft. Die Feuerbeschau ist alle 10 Jahre durchzuführen. Ein neu gebautes Gebäude erfüllt zwar alle Auflagen zur Brandsicherheit, durch die Nutzung und durch das Bewohnen können jedoch neue Sicherheitsrisiken entstehen. Oftmals sind es Kleinigkeiten, die irgendwo im Haus unentdeckt und unbewusst schlummern, die aber zu großen Gefahrenherden werden können. Der Rauchfangkehrer weist seine Kunden auf etwaige Mängel hin und hilft ihnen bei deren Behebung. Dies geschieht vor allem in deren ureigenem Interesse, da von jedem Mangel immer ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Hausbewohner ausgeht.

1. Was ist die feuerpolizeiliche Beschau

Eine in regelmäßigen Abständen durchgeführte gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Bauwerke auf Brandsicherheit, Gefahrenstellen und Brandrisken, sowie der Rettungs- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten.

2. Sinn der feuerpolizeilichen Beschau

Ein nach Fertigstellung sicheres Bauwerk wird im Laufe der Zeit durch das Nutzen und Bewohnen verändert. Durch sogenannte Betriebsblindheit und Gewohnheit können daher ungewollt Sicherheitsrisken entstehen. Um diese aufzuzeigen und zu beseitigen kommt die feuerpolizeiliche Beschau in regelmäßigen Abständen in die Objekte und hilft so den Nutzern der Objekte durch Feststellung der Risken und fachkundige Beratung wiederum ein sicheres Objekt zu erhalten.

3. Rechtsgrundlagen

Die zuständigen RauchfangkehrermeisterInnen sind auf Grund des NÖ Feuerwehrgesetzes (NÖ FG) § 19 und § 20 verpflichtet die feuerpolizeiliche Beschau in regelmäßigen Abständen (alle 10 Jahre) durchzuführen. Zuständig ist jener Meister, der mit der Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 13 NÖ FG (Kehrverpflichtung) beauftragt wurde. Das bedeutet, dass ein gesonderter Auftrag der Gemeinde als Träger der örtlichen Feuerpolizei zur Durchführung nicht erforderlich ist. Der Rauchfangkehrermeister hat selbsttätig und eigenverantwortlich für die Gemeinde die feuerpolizeiliche Beschau zu planen, zu organisieren und durchzuführen.

Die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau erstreckt sich grundsätzlich auf alle Bauwerke einschließlich Nebengebäude. Bauwerke sind gemäß § 4 Z. 3 der NÖ Bauordnung 1996 alle Objekte, deren fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und die mit dem Boden kraft-schlüssig verbunden sind. Im Zuge der feuerpolizeilichen Beschau ist zu prüfen, ob Mängel vorliegen, welche die Brandsicherheit gefährden können.

Allgemeine Beispiele für häufig bei der Feuerbeschau festgestellte Mängel sind z.B.

  • nicht überprüfter Feuerlöscher (alle 2 Jahre, vorgeschrieben bei Garagen und Heizräumen)

  • Übermäßige oder unzulässige Lagerungen am Dachboden

  • nicht ordnungsgemäße Brennstofflagerungen bzw. sonstige Lagerungen (z.B. Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, wie z.B. Flüssiggas)

  • Gasleitung nicht gelb gekennzeichnet

  • Fehlen einer nicht brennbaren Unterlage bei Festbrennstoff Feuerstätten (Metall, Glas, Fliesen usw.)

Die regelmäßige Feuerbeschau sollte keinesfalls als lästige Behördenschikane, sondern vielmehr als entscheidende Investition in Ihre eigene Sicherheit gesehen werden, durch die auch Schäden in Millionenhöhe verhindert werden können.

Weitere Informationen im Folder Feuerbeschau für Ihre Sicherheit

schadhaftes Abgasrohr

schadhaftes Abgasrohr

Durchgerostete Strömungssicherung einer Gastherme

Durchgerostete Strömungssicherung einer Gastherme

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.