Abgasmessungen nach NÖ Bauordnung §32
Schont die Umwelt & spart Energie!
Wie Ihr Auto muss auch Ihre Heizung das „Pickerl“ machen. Dies ist vom Gesetzgeber in der NÖ Bauordnung §32, und die Intervalle der wiederkehrenden Überprüfung in der NÖ Bautechnikverordnung §27 festgelegt.
§ 32 Periodische Überprüfung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln, Blockheizkraftwerken und Klimaanlagen
(1) Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 6 kW sind vom Eigentümer periodisch
1. auf ihre einwandfreie Funktion,
2. auf die von ihnen ausgehenden Emissionen und
3. auf das Vorliegen eines optimalen Wirkungsgrades des Heizkessels
überprüfen zu lassen.
§ 27 Intervalle und Umfang der Überprüfungen
(1) Für Überprüfungen gemäß § 32 Abs. 1 NÖ BO 2014 gilt:
1. Die Intervalle betragen höchstens:
Bei diesen Überprüfungen werden einerseits die Einhaltung der sicherheitstechnischen Bestimmungen überprüft, so dass Ihre Feuerstätten gefahrlos betrieben werden können und keine Brandgefahren von ihnen ausgehen. Anderseits sind bei Feuerstätten über 6 kW Heizleistung auch die Einhaltung der Umweltbestimmungen zu überprüfen. So werden unter anderem der Wirkungsgrad der Feuerstätte überprüft. Dieser gibt Auskunft über die Güte der Brennstoffausnützung Ihrer Feuerstätte und bestimmt somit ein mögliches Energieeinsparungspotential. Ein Mehrverbrauch Ihrer Heizanlage kann so festgestellt werden, sodass wir Ihnen beim effektiven Heizkostensparen helfen können.
Die Überprüfung darf nur von befugten Fachleuten durchgeführt werden, und ist in einem Prüfbericht gemäß OIB Anlage 10 zu dokumentieren. Wir sind vom Bürgermeister beauftragt, die Kontrolle der Einhaltung gem. NÖ Bauordnung §33 durchzuführen, und von allen unseren Kunden diese Prüfberichte zu Archivieren
IHRE VORTEILE bei der Abgasmessung durch Ihren Rauchfangkehrer:
Bewahrung der Umwelt vor unnötiger Schadstoffbelastung.
Gewissheit, dass der Brennstoff bestmöglich genützt und damit Heizkosten gespart werden.
Vorbeugung, dass Ihre Heizung nicht unnötig auf Störungen anfällig wird.
Es dürfen nur Messgeräte verwendet werden, die regelmäßig durch eine zertifizierte Überprüfungsstelle überprüft und geeicht wurden.
Kostengünstige Durchführung der Abgasmessung aufgrund der Nähe zu unseren Kunden.